Kündigung durch den Arbeitgeber:
Endet der Arbeitsvertrag während der Laufzeit des Dienstradleasing - Vertrages, hat dies jedoch keine Auswirkung auf den Bestand des Dienstradleasing- Vertrages zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft. Der Arbeitnehmer hat das Dienstrad aufgrund der endenden Verträge an den Arbeitgeber zurückzugeben, das Fahrrad bleibt aber seitens der Dienstradleasing - Gesellschaft weiterhin dem Arbeitgeber überlassen und dieser müssen weiterhin die Bikeleasing-Raten entrichten. Aber Sie als Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit das Fahrrad zu kaufen. Sofern Sie das Kaufangebot nicht annehmen, müssen Sie das Fahrrad an den Arbeitgeber zurückgeben.
Kündigung durch den Mitarbeiter:
Sie als Mitarbeiter erhalten ein Ablöseangebot vom Leasinganbieter und müssen das Fahrrad übernehmen. Eine Weiterführung des Leasing- bzw. Überlassungsvertrages ist nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungszeit ist die Folge. Das Fahrrad muss durch Sie gekauft werden (sofern der Dienstleister Ihnen “dem Mitarbeiter” ein Kaufangebot unterbreitet).
Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Leasings bzw. Überlassungsvertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt.